Heckenschnitt

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Beim Heckenschnitt wird behauptet, dass in bestimmten Zeiträumen Sträucher und Hecken nicht geschnitten werden dürfen. Dies ist vollkommen korrekt. Hintergrund ist, dass von Frühjahr bis Ende des Sommers Vögel ihre Nester in größeren Sträuchern und Hecken bauen, und darin Nisten. Jetzt wird manch einer denken: „Ich bin doch eine Ausnahme“. Tja. Wenn jeder so denken würde wäre es eines Tages um die Bestände mancher Vogelarten besonders kritisch. Ich möchte keinen auf „Moralapostel“ machen, doch ich finde auch: Die Natur war zuerst da, und diese sollte man soweit wie es geht respektieren.

Heckenschnitt- von wann bis wann erlaubt?

Ähnliches hat sich vermutlich auch der Gesetzgeber gedacht. Demnach ist es in gesamt Deutschland verboten, im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 30. September massive Schnittmaßnahmen durchzuführen. Dies regelt § 39 Abs. 5 BNatSchG.

Was genau ist erlaubt?

Beseitigung im öffentlichen Raum

Nun sind Gesetze und Regelwerke immer dehnbar, bzw. Juristen legen die Gesetze entsprechend aus. Dies nennt man im Fachkreis die Anwendung der Hermeneutik. Juristen sagen auch immer gerne den Satz „Es kommt darauf an“. Auf was kommt es denn in diesem Fall an? Jede Gegebenheit ist unterschiedlich. Habe ich zum Beispiel eine Hecke die einen öffentlichen Gehweg beeinflusst (Beispiel: Fußgänger oder Radfahrer werden behindert, die Sicht von Fahrzeugen wird eingeschränkt, etc.) so darf man die Hecke derart schneiden bis dieser „Mangel“ beseitigt ist. Dies ist lt. Gesetzgebung ja auch notwendig. Nicht notwendig wiederum ist die gesamte Beseitigung der Hecke. Es gilt quasi den geringsten Aufwand der Beseitigung zu wählen. Jetzt könnte man natürlich auch noch hergehen und auffordern händisch, ohne Hilfe von Maschinen (also elektrische Laubsäge zum Beispiel) den Mangel zu beseitigen. Dies lässt der Gesetzgeber allerdings offen indem er lediglich „schonend“ schreibt. Es stellt sich hier auch die Frage ob Vögel durch den Lärm einer elektrischen Säge vertrieben werden könnten, wo „reißt“ die Geduldsschnur einer Amselfamilie beispielsweise? Ob hier eine Nachbesserung der Regelwerke nötig ist? Ich lasse die Frage mal offen.

Beseitigung wegen Beeinträchtigung zum Nachbarn

Man stelle sich vor, der Nachbar hat eine kleine Rasenfläche und diese wird durch die Höhe der eigenen Bäume massiv verschattet. Klar ist das die Qualität der Fläche darunter leidet. In einigen Bundesländern herrscht deshalb ein Regelwerk welches die Höhe von maximal 2m „duldet“. Hierbei geht man offenkundig davon aus, dass diese Höhe keine Beeinflussung von angrenzenden Grundstücken darstellt. Alles was darüber fällt: Schnibschnab und ab. Ich persönlich denke, dass dies auch immer mit einer guten Kommunikation des Nachbarn zusammenhängt. Einige Zentimeter mehr sollten nun auch kein Problem sein. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Menschen die täglich mit dem Zollstock die benachbarten Hecken abmessen und förmlich nach Vergehen der anderen suchen.

Die einzelnen Regelungen (die auch teils nach Gemeinde/Kommune unterschiedlich sind) kann man in der direkt vor Ort erfragen.

Heckenschnitt ist nicht immer erlaubt!

Schneiden für die Erhaltung

Sofern die Pflanze für die Erhaltung und Pflege „In Form“ gebracht werden muss, so ist dies ebenfalls gestattet. Dies ist besonders bei Gehölzern wie Rosenhecken der Fall, da diese doch je nach Sorte sehr schnell wachsen und ranken. Auch soll man diverse Rosen nach der Blüte schneiden.

Selbiges gilt auch für kranke Pflanzen: Bei einem „Rettungsschnitt“ wird für gewöhnlich einiges von der Pflanze abgeschnitten damit diese wieder neu und kräftig austreiben kann. Hier kommt es aber auch wieder auf den Einzelfall an.

Zusammengefasst

  • Radikaler Schnitt von Gehölzen sind in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt.
  • Bei Beeinträchtigung von öffentlich zugänglichen Wegen/Straßen etc. sollte ein Rückschnitt nur auf das Nötigste beschränkt werden.
  • Genaue Regelungen gibt es bei Euch vor Ort (Bürgeramt/Ordnungsamt usw.).
  • Pflegeschnitte sind erlaubt
  • Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks dürfen beseitigt werden.

Oben habe ich unsere Thuja-Hecke fotografiert. Das Stück ist momentan (ich hoffe das es auch so bleibt) noch gesund. Leider habe wir bei einem anderen Stück Hecke einen fatalen Fehler gemacht. Schaut mal nach.

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